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Heiraten Standesamt
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Heiraten Standesamt

Heiraten Standesamt

Als Grundlage für eine Eheschließung auf einem deutschen Standesamt gilt das beide Partner mindestens 18 Jahre alt, also volljährig sein müssen. Ist einer der Partner jünger, wird die schriftliche Erlaubnis der Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten benötigt. Personen unter 16 Jahren dürfen überhaupt nicht heiraten, genau wie Personen die in gerader Linie miteinander verwandt sind.

Heiraten Standesamt - Auf diese Unterlagen muss geachtet werden


Der erste Weg zum Standesamt wird meist dazu dienen, sich erst einmal genau über alles zu informieren. Hierfür sollten beide Partner persönlich im zuständigen Standesamt vorsprechen. Es reicht nicht allein die Vorlage des Personalausweises, man benötigt auch seine Geburtsurkunde. Wenn diese nicht vorhanden ist, muss eine notariell beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vorgelegt werden. Nur so kann der Standesbeamte auch sicher überprüfen, ob keine Geschwister oder nahe Verwandte heiraten wollen. Gleichzeitig wird ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit benötigt, falls einer der Partner Ausländer ist. Dieser ausländische Partner muss sich außerdem noch von dem für ihn zuständigen Konsulat ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen. Ist einer der Partner schon einmal verheiratet gewesen, wird gleichzeitig die Vorlage einer rechtskräftigen Scheidungsurkunde früherer Ehen, oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners verlangt werden. Viele Standesämter bieten dem Paar auch die Möglichkeit an, das die Musik für die Trauung selbst ausgesucht werden kann. Der Ort zum Heiraten auf einem Standesamt kann frei innerhalb von Deutschland ausgewählt werden, auch wenn keiner der Partner in diesem Ort seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn alles seine Richtigkeit hat, sucht sich das Paar dann einen passenden Termin aus. Es gibt immer wieder sehr beliebte Heiratstermine, zum Beispiel der 09.09.09 in diesem Jahr. Hat man an so einen Termin gedacht, sollte das Aufgebot so früh wie möglich gestellt werden.

Heiraten Standesamt - Der Ablauf einer standesamtlichen Eheschließung

Den Anfang bildet fast immer eine kleine Rede des Standesbeamten, die schon sehr feierlich gehalten ist. Nach der Ansprache des Standesbeamten werden Braut und Bräutigam nacheinander befragt, ob sie gewillt sind diese Ehe einzugehen. Alle beide, Mann und Frau müssen den Willen diese Ehe zu schließen mit den Worten "ja ich will" erklären! Nun werden bei feierlicher Musik die Ringe getauscht und es folgt der erste Kuss als Ehepaar. Da das eine mehr als nur wichtige Station im Leben ist, stellt der Standesbeamte die Heiratsurkunde aus. Diese muss von beiden Partnern und dem Standesbeamten eigenhändig unterschrieben werden. Sind Trauzeugen bei der Heirat im Standesamt anwesend, wird die Heiratsurkunde auch von ihnen unterschrieben. Diese Heiratsurkunde muss auch bei einer eventuellen späteren kirchlichen Heirat immer vorgelegt werden. Die vollzogene Eheschließung wird in das Familienbuch des Standesamtes eingetragen und das Paar verlässt als Mann und Frau das Standesamt. Die standesamtliche Trauung dauert meistens 30 bis 45 Minuten. Beim Verlassen des Standesamtes wird oft schon ein kleiner Sektempfang gegeben, wo Freunde, Eltern und Bekannte die Möglichkeit geboten bekommen, erst einmal zu gratulieren und alle guten Wünsche auszusprechen. Dann startet meist die richtig große Hochzeitsfeier. Hier wird ein unvergesslicher Tag für alle Beteiligten stimmungsvoll in gemütlicher Runde mit Musik, Tanz, kleinen Spielen und gutem Essen zu Ende gehen.