Hochzeitspaare heiraten im Ausland
Es gibt viele Gründe für Paare die in einem anderem Land
heiraten wollen.
Es kann zum Beispiel sein, das einer der Partner in einem anderem
Land geboren ist und dort gern heiraten möchte.
Eine Hochzeit im Ausland erfordert einiges an
Organisationstalent.
Man sollte bei einer Heirat im Ausland darauf achten, das man alle
Dokumente wie zum Beispiel einen gültigen Personalausweis und eine
Geburtsurkunde dabei hat.
Wenn man im Ausland heiratet, müssen die Dokumente zur Hochzeit von
dem jeweiligem Land angefordert werden und teilweise übersetzt
werden.
Unter anderem werden auch eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angaben
des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit benötigt.
Diese erhält man bei dem Einwohnermeldeamt des Wohnortes.
Heiraten im Ausland ist nicht immer ganz einfach
Sollte ein Partner noch nicht Volljährig oder 21 Jahre alt sein, wird eine notarielle Beglaubigung der Eltern benötigt.
Diese wird von einem Vormundschaftsgericht erteilt und heißt "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit". Allerdings wird diese nur von einem Notar erteilt. Sollte einer der Partner bereits verheiratet gewesen sein, benötigt man eine Familienbuchabschrift mit dem amtlichen Vermerk der Eheauflösung. Darüber hinaus wird auch ein Nachweis über den zur Zeit ausgeübten Beruf benötigt. Falls für die Hochzeit ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, erhält man diese bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat des betreffenden Landes. Man sollte hierbei darauf achten, das eine Anfrage frühzeitig geschieht, da eine Bearbeitungsdauer mit unter mehrere Wochen beanspruchen kann. In einigen Ländern wird auch ein internationaler Auszug von dem Einwohnermeldeamt des Wohnortes benötigt.
In einigen Ländern ist es auch üblich, das die Dokumente von einem amtlich zugelassenem Dolmetscher in Englische übersetzt werden. Anschließend müssen diese von einem Notar beglaubigt werden. Hierbei sollte man darauf achten, das die Originale oder beglaubigte Kopien ca. 2 Monate vor dem Heiratstermin auf dem Postweg eingesandt werden.
Die Beglaubigung der Heiratsurkunde muss anschließend in dem Land ausgestellt werden. Diese werden je nach Land, entweder von den örtlichen Behörden oder von der deutschen Botschaft im Land vorgenommen. Sobald man in Deutschland eine Lohnsteuerkarte beantragt, wird die Ehe in allen deutschen Ämtern aktenkundig. Ist die Lohnsteuerkarte beantragt, kann man nun ein Familienbuch anlegen. Das Datum der Eheschließung im Ausland wird auch in Deutschland so eingetragen. Einige Monate vor der Abreise sollte man sich vorher darüber informieren, wie die rechtlichen Bestimmungen in dem jeweiligem Land sind. Ehen die im Ausland geschlossen worden sind, gelten auch in Deutschland als rechtskräftig. Diese Hochzeit muss aber im jeweiligen Landesbrauch vollzogen worden sein.
Heiraten im Ausland bringt viele schöne Erinnerungen mit sich
Ist die Heirat im Ausland nun vollzogen worden, muss man sie in Deutschland nur noch Registrieren lassen.Dazu wird das Heiratsdokument des jeweiligen Landes benötigt, welches mit einer Apostille versehen ist. Die Apostille ist einfach nur eine Unterschriftsbeglaubigung und eine Echtheitsbestätigung. Diese Apostille erhält man in den örtlichen Behörden oder auch von dem deutschem Konsulat vor Ort. Prinzipiell ist in Deutschland für die Registrierung von der Eheschließung im Ausland, das Standesamt 1 in Berlin zuständig. Sollte man aber einen Wohnsitz in Deutschland haben, kann man die Eintragung auch in dem jeweiligem Wohnort vornehmen lassen. Wenn man im Ausland heiraten möchte, sollte man sich genau darüber Informieren was alles benötigt wird.
